Teilnehmer: Mia (11), Phil (DAVi), Jan (DAVi), Anna (Mutter)
KI-Stimmen vorgelesen
Die Vereinsarbeit zum Anhören
Hör rein, wie aus Kindern Daten-Detektive werden: Mia, Phil, Jan und Anna erzählen von unserer Vereinsarbeit. Nach jeder Sprachnachricht kündigt ein kurzer Ping die nächste an.
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Hier tippen – die Story läuft dann von allein weiter
Datenschutz begegnet Schulen oft als Knäuel: Datenschutzerklärungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Drittlandtransfers, Tracking. Viel Papier, wenig Orientierung. Die naheliegende Reaktion ist ein pauschales Verbot – die private Nutzung der Tablets wird untersagt. Kurzfristig entlastet das, die Ursache bleibt. Daten wandern auf private Geräte, die Übersicht schwindet.
Wendepunkt
Die Erkenntnis
Mia schreibt einen Text auf dem Schul-Tablet. Eine Lehrkraft gibt Rückmeldung, ein Elternteil sieht den Lernstand, ein Administrator verwaltet die Zugänge. Alle arbeiten an derselben Aufgabe und sehen unterschiedliche Ausschnitte. Welche Daten entstehen? Wer kann sie sehen? Welche Entscheidung steht an? Wer diese Fragen stellen kann, entwirrt das Knäuel.
Ziel
Der Erkenntnispanda
Aus dem Knäuel werden Datenwege, aus Verboten Bedingungen – wie Regeln im Straßenverkehr. Ein Fahrradhelm begleitet eigene Bewegung, er verhindert sie nicht. So verstehen wir Souveränität: Schutz, der Kindern hilft, sich die Welt zu erschließen, und Erwachsenen, Verantwortung nachvollziehbar zu tragen.
Unser Dreischritt
VerstehenDatenwege und Zusammenhänge erkennen.
EntscheidenFragen klären und Optionen abwägen.
MitgestaltenSchutz und digitale Praxis gemeinsam entwickeln.
Die Gründer
Schulpraxis trifft Vermittlung
Gegründet im September 2026 in Berlin – als gemeinnütziger Verein für Bildung, Verbraucherschutz und digitale Teilhabe. Die Arbeit verbindet Erfahrungen aus Schul-IT, Bildungsberatung, Kommunikation und Medienproduktion.
Gründungstag in Berlin, 16. September 2026. Vereinsgründung: Philipp Stelzner (links) und Jan Ulmer (rechts) gründen den DAVi DatenschutzPanda Verein in Schöneberg. Mit dabei: DAVi-Vereinsmitglied Nummer 3, das sich sichtlich mit den beiden DAVi-Erfindern mitfreut.Kennzeichnung OHC 1.2 · Lens-ID: OHC-J24-JW2
Jan Ulmer
Schul-IT, Bildungsberatung und Praxispartnerschaften
Jan bringt langjährige Erfahrung aus der Arbeit mit Schulen und Bildungseinrichtungen ein – im Umfeld der Tablet Academy Deutschland und Education Visionaires: Lernumgebungen, Beschaffung, Geräte, Lizenzen und die Einführung neuer Abläufe. Er kennt die Abstimmung zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Trägern und IT.
Im Verein: Zugang zur Schulpraxis, Beschaffungs- und Einführungswege, umsetzbare Partnerschaften.
Kommunikation, Organisationsentwicklung, Medien und Systemarchitektur
Phil verbindet Technologie, Kommunikation und gesellschaftliche Fragen: Marken- und Organisationskommunikation, Film- und Medienproduktion, Workshop- und Lernformate sowie die Strukturierung digitaler Prozesse. Ihn interessiert, wie Menschen aus komplexen Informationen zu eigenen, nachvollziehbaren Entscheidungen kommen.
Im Verein: Methodische Konzeption, verständliche Darstellungen, Lern- und Medienformate.
Echte Fragen. Echte Anforderungen. Menschliche Verantwortung. Mit KI verständlich gemacht.
Wir setzen KI bewusst ein, um Datenschutz zugänglich zu machen: Hörspiele, Sprachdialoge, Erklärgrafiken und die Einordnung von Datenschutzerklärungen. KI hilft beim Übersetzen von Komplexität – sie ersetzt keine Prüfung und keine Entscheidung.
Situationen statt Menschen
Wir beobachten nicht Personen, sondern Nutzungssituationen: Welche Wege werden gewählt? Wo entstehen Fragen? Welche Information hilft weiter?
So wenig Daten wie möglich
So viel Schutz wie nötig. KI-Funktionen laufen über Schnittstellen mit klarer Zweckbindung – nicht für Trainingszwecke, mit Blick auf den EU-Datenraum.
Belege statt Behauptungen
KI formuliert überzeugend, auch wenn Quellen fehlen. Die DAVi Wahrheitsnavigation zeigt deshalb Fundstellen im Originaltext, Datenflüsse und eine ehrliche Belastbarkeit.
Menschen entscheiden
KI macht Zusammenhänge sichtbar und Risiken früher erkennbar. Die Entscheidung und die datenschutzrechtliche Verantwortung bleiben bei Schule oder Träger.
Immer erkennbar
Nach Art. 50 EU AI Act kennzeichnen wir, wo du mit KI interagierst und welche Inhalte KI erzeugt hat – auch synthetische Stimmen in Hörspielen und Voice-Overs.
Übersicht: Erkenntnisse immer mit Anzahl der Belege.Belege und Datenfluss: Jede Aussage zeigt auf die Fundstelle im Originaltext.
DAVi Editorial
KI verstehen mit DAVi – und weitere Ausgaben
Wer KI einsetzt, sollte wissen, was dahintersteckt: Schnittstellen und Kontextboden, offene und geschlossene Gewichte, das Gedächtnis eines Modells und die sichere Einbindung. Entscheidend ist nicht nur das Modell, sondern das System drumherum. Ausgabe antippen, um sie groß zu lesen und durchzublättern.
Gemeinsam mit Smarties Cloud, Herstellern, Beratungen und Integratoren schafft DAVi die Bedingungen, unter denen Schulen digitale Angebote nachvollziehbar auswählen, einführen und betreiben.
Die eine adressiert Verantwortung – die andere lässt eine neue entstehen.
Wie stellen wir sicher, dass unsere Kinder in einer sicheren digitalen Lernumgebung Chancengleichheit und digitale Souveränität erfahren?
Wir lesen, was Senat und Abgeordnetenhaus zum Datenschutz an Schulen fragen und beschließen, und kommentieren es aus Sicht der Schulpraxis. Unsere Antwort an die Regierenden folgt direkt darunter in den Briefen des Vorstands. Die Originaldokumente stehen zum Download bereit.
Abgeordnetenhaus BerlinDrucksache 19/21945 · Schriftliche Anfrage mit AntwortDigitale Lehr- und Lernmittel: Wie wichtig sind dem Senat Datenschutz und pädagogische Qualität?19. Wahlperiode · 27. März 2025
Wie wichtig sind dem Senat Datenschutz und pädagogische Qualität?
Der Abgeordnete Louis Krüger hat den Berliner Senat im März 2025 gefragt, wie digitale Lehr- und Lernmittel an Schulen geprüft werden. Die Antwort der Senatsverwaltung zeigt vor allem eines: wie Prüf- und Verantwortungsaufgaben zwischen Senat, Datenschutzbeauftragten und Schulen verteilt sind.
„Berlin prüft nicht einfach Apps. Datenschutzkonformität entsteht erst aus dem Zusammenspiel von technischer Lösung, dokumentierter Prüfung und konkretem Nutzungsszenario.“
Der Vorstand · Jan Ulmer & Philipp Stelzner
„Ein Produkt ist nicht abstrakt „DSGVO-konform“. Entscheidend sind Produkt, Datenverarbeitung, Zweck, technische Konfiguration und konkrete schulische Nutzung.“
„Selbst eine zentral geprüfte Anwendung entbindet die Schule nicht von der Verantwortung für ihren tatsächlichen Einsatz. Eine selbst gewählte Lösung braucht eine nachvollziehbare Prüfung durch die Schule.“
„Eine öffentliche Whitelist gibt es nicht – welche Anwendungen einzelne Schulen eigenständig einsetzen, wird zentral nicht erfasst.“
Vorlage zur KenntnisnahmeSenatsverwaltung für BildungDigLLVVerordnung über digitale Lehr- und LernmittelGültig ab7. August2023
Die Digitale Lehr- und Lernmittel-Verordnung regelt, unter welchen Voraussetzungen Schulen personenbezogene Daten in Lern-Apps, Lernmanagementsystemen und KI-Anwendungen verarbeiten dürfen – gerade dort, wo Lernfortschritte gespeichert werden. Wir haben dazu einen Artikel geschrieben.
„Datenschutzkonformität ist im Schulbetrieb kein Label einer Software, sondern das Ergebnis einer dokumentierten Prüfung ihres konkreten Einsatzes.“
Der Vorstand · Jan Ulmer & Philipp Stelzner
„Die Schule bleibt auch bei zentral vorgeprüften Lösungen datenschutzrechtlich Verantwortliche – mit allen Pflichten, die sich „aus ihrem Einsatz im Einzelfall ergeben“.“
„Für ein nicht zentral bereitgestelltes Lernmanagementsystem braucht es Risikoanalyse, Rollen-, Berechtigungs- und Löschkonzept – und wo nötig eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Vor Beginn der Verarbeitung.“
„Compliance ist kein einmaliges Zertifikat, sondern ein Zustand, der sich verändern kann: Ein Prüfergebnis aus 2023 kann 2025 überholt sein, obwohl sich an der Software nichts geändert hat.“
Der Vorstand hat Steffen Krach und Elif Eralp geschrieben – über soziale Gerechtigkeit im digitalen Raum, Freiheit und Sicherheit und das Berlin-Gefühl auf dem digitalen Schulhof.
„Meine Sorge ist, dass aus den Datenspuren, die wir heute hinterlassen, morgen ein Urteil über unsere Möglichkeiten wird. Dann steht jemand vielleicht vor einer verschlossenen Tür, ohne überhaupt zu erfahren, dass es diese Tür gibt.“
An Steffen Krach, SPD-Fraktion Berlin ·
„Gerade Kinder müssen sich entwickeln dürfen, ohne dass ihre frühen digitalen Spuren zu einem Raster werden, das ihre Zukunft vorzeichnet.“
An Steffen Krach, SPD-Fraktion Berlin ·
„Wenn wir alles, was uns lieb und schützenswert ist, einmauern, verlieren wir einen Teil der Freiheit, die wir bewahren wollen. Ich wünsche mir, dass wir die Gefahrenstellen eingrenzen und den Kiez darum herum offen halten.“
An Elif Eralp, Gedanken zum Berlin-Gefühl ·
„Wer kontrolliert unsere digitale Infrastruktur, unseren digitalen Schulhof und die Lernumgebungen unserer Kinder? Wer bestimmt, welche Türen dort offen stehen?“
An Elif Eralp, Gedanken zum Berlin-Gefühl ·
Kampagne
Datenschutz, der hängen bleibt
Mit einem Augenzwinkern machen unsere Plakate sichtbar, was sonst im Kleingedruckten steckt.
Plakat 1 von 10
Cookies in der Schule? Nur in der Brotdose.
Kann Spuren von Drittanbietern enthalten.
Schule ohne DSFA ist wie Verkehrsunterricht ohne Fahrradhelm.
Nicht weniger vertrauen. Besser verstehen, worauf sich Vertrauen stützt.
DAVi prüft. Menschen entscheiden.
Mehr Wissen. Sicherer bilden.
Gleiche Chancen – auch digital.
Aus dem DAVi Center
Zugänge zum Ausprobieren
Spielen, zuhören, fragen, prüfen: Vier Inseln, auf denen aus unserer Vereinsarbeit etwas wird, das man anfassen kann. Scroll dich durch.
Befähigen & Verstehen
Wie erklärt man Datenschutz so, dass Kinder Lust darauf haben?
Mit Spiel, Geschichte und Gespräch: Mia löst Fälle im Retro-Spiel, der Panda erzählt Hörspiele, und der Kompass hilft im Sprachdialog, den eigenen Fall einzuordnen.
Wie wird aus einer Frage ein belastbares Dokument?
Geführt durch die Datenschutz-Folgenabschätzung und den Rollencheck: DAVi strukturiert, Menschen entscheiden – und am Ende liegt ein prüfbares Paket auf dem Tisch.
Wir nutzen Daten und KI, um digitales Lernen einfacher, sicherer und verständlicher zu machen. Dafür beobachten wir nicht Menschen, sondern Nutzungssituationen: Welche Wege werden gewählt? Wo entstehen Fragen? Welche Informationen helfen weiter? KI unterstützt uns dabei, Zusammenhänge sichtbar zu machen, Risiken früher zu erkennen und komplexe Anforderungen verständlich aufzubereiten. Dabei gilt: so wenige Daten wie möglich, so viel Schutz wie nötig – und menschliche Entscheidungen dort, wo Verantwortung entsteht. Denn guter Datenschutz soll Lernen nicht verhindern. Er soll es ermöglichen.
Der Panda tippt …
Nutzungsbedingungen & Datenschutz
Dafür beobachten wir nicht Menschen, sondern Nutzungssituationen: Welche Wege werden bei DAVi gewählt? Wo entstehen Fragen? Welche Informationen helfen weiter?
KI unterstützt uns dabei, Zusammenhänge sichtbar zu machen, Risiken früher zu erkennen und komplexe Anforderungen verständlich aufzubereiten.
Dabei gilt: so wenige Daten wie möglich, so viel Schutz wie nötig – und menschliche Entscheidungen dort, wo Verantwortung entsteht.
Denn guter Datenschutz soll Lernen nicht verhindern. Er soll es ermöglichen.
Echte Nutzung. Echte Anforderungen. Menschliche Verantwortung. Mit KI verständlich gemacht.
KIKünstliche Intelligenz (KI) bzw. Künstliche Verstandstechnologie – Kennzeichnung nach EU AI Act (Artikel 50) und Lens-ID: Du erkennst stets, wenn KI im Spiel ist. Ohne genauere Angabe gilt AIC 4.2.
Transparenz · EU AI Act
Künstliche Intelligenz (KI) bzw. Künstliche Verstandstechnologie – Kennzeichnung
DAVi nutzt KI – nach Artikel 50 der KI-Verordnung der EU machen wir das transparent: klar erkennbar, nicht im Kleingedruckten.
Diesen Bereich anhörenVoice-Over für barrierearmen ZugangKI-Stimme
1Du weißt, wann du mit einer KI sprichst
Nach Artikel 50 Absatz 1 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, „EU AI Act“) müssen KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sein, dass die Menschen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren – es sei denn, dies ist aus den Umständen ohnehin offensichtlich.
Wo du bei DAVi mit einer KI-gestützten Funktion interagierst – etwa bei KI-gestützten Erklärungen oder einem dialogischen Funnel – weisen wir dich darauf hin.
2KI-generierte Inhalte sind gekennzeichnet
Nach Artikel 50 Absatz 2 kennzeichnen wir Inhalte, die von KI erzeugt oder wesentlich verändert wurden (Text, Bild, Audio), als künstlich generiert – für dich sichtbar und, soweit vorgesehen, maschinenlesbar. So bleibt nachvollziehbar, welche Teile eines Angebots von einer KI stammen.
Das gilt ausdrücklich auch für die zum barrierearmen Zugang angebotenen Voice-Overs: Werden sie mit einer synthetischen KI-Stimme erzeugt, sind sie als „KI-Stimme“ markiert.
KI-Ausgaben können Fehler enthalten und ersetzen keine fachliche Beratung; wichtige Entscheidungen bleiben bei Menschen (siehe Abschnitt „KI-Funktionen und ihre Grenzen“).
3Wie wir KI-Inhalte kennzeichnen: Lens-ID
Für die Kennzeichnung nutzen wir das Klassifikationssystem von Lens-ID (Human Creation Index, HCI). Es zeigt sachlich, wie ein Inhalt entstanden ist – ohne zu bewerten oder zu warnen. Mehr dazu unter www.lensid.eu.
Kennzeichnen wir ein Element als KI-generiert, entspricht dies immer einer der vier folgenden Kategorien. Die genaue Einstufung geben wir am jeweiligen Element an.
OHC 1.xOriginal Human Content
Reine Handarbeit
100 % analoge oder digitale Handarbeit ohne generative KI. Regelbasierte Filter wie Farbkorrektur sind erlaubt.
Ist an einem als KI gekennzeichneten Element keine genauere Einstufung angegeben, entspricht es AIC 4.2 (AI-Based Content: Prompting mit minimaler menschlicher Anpassung).
Teil A
Nutzungsbedingungen
Was du von DAVi erwarten darfst – und was wir uns von dir wünschen.
Diesen Bereich anhörenVoice-Over für barrierearmen ZugangKI-Stimme
A1Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Betreiber dieser Anwendung ist der DAVi Datenschutzpanda Verein (nachfolgend „wir“). DAVi ist ein didaktisches Informations- und Demonstrationsangebot, das die Funktionsweise eines sicheren, datenschutzfreundlichen und KI-gestützten Lernökosystems für Schulen erklärt.
Mit der Nutzung dieser Webseite erkennst du diese Bedingungen an. Richten sich Inhalte an Schulen und deren Datenverantwortliche, dann verstehen wir darunter sowohl die pädagogische als auch die datenschutzrechtliche Verantwortung in der jeweiligen Einrichtung.
A2Zugang und Verfügbarkeit
Der Zugang zum geschützten Bereich erfolgt über ein Kennwort. Du bewahrst dieses Kennwort sorgfältig auf und gibst es nicht unberechtigt weiter. Wir dürfen den Zugang technisch absichern, protokollieren und bei Missbrauch einschränken.
Die App wird laufend weiterentwickelt. Einzelne Funktionen, Pfade oder Inhalte können sich ändern, ergänzt oder entfernt werden, ohne dass daraus ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang entsteht.
A3Zweck der App
Ziel der App ist es, einen friktionslosen Betrieb, Bezug, Nutzung und datenschutzrechtlich-konforme Einbindung von Apps und Lerninhalten sowie Tools zur Ausübung Digitaler Souveränitäts-Handlungen unter sicheren und nicht stigmatisierenden Bedingungen in der Schulumgebung zu ermöglichen. Dazu erklären wir Prozesse, zeigen Beispiele und stellen Zusammenhänge zwischen Datenschutz, Rechteschutz und pädagogischer Qualität her.
Im übergeordneten Sinn möchten wir die Resilienz und Robustheit bei IT- und Datenvorfällen erhöhen: Durch eine vorherige, weitgehend automatische Erfassung der Topologie sollen Gefahrenwege schneller erkannt, isoliert und eingegrenzt werden können.
A4Urheberrecht und Verwertungsrechte
Alle Inhalte dieser App sind urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung über das Ansehen und die persönliche, nicht-kommerzielle Auseinandersetzung hinaus – insbesondere Vervielfältigung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung – bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Ein zentrales Anliegen ist der Schutz der Verwertungsrechte an hochwertigen Schulinhalten. Die App demonstriert, wie solche Inhalte „gesteuert und rechtssicher abrufbar“ bereitgestellt werden können – mit KI-Unterstützung, in einem sicheren Lernumfeld und mit nachvollziehbaren Freigaben.
A5KI-Funktionen und ihre Grenzen
Einzelne Funktionen werden durch KI unterstützt. KI-Ausgaben können Fehler enthalten und ersetzen keine fachliche, pädagogische oder rechtliche Beratung. Für Entscheidungen in Datenschutz- und Compliance-Fragen sind stets die verantwortlichen Personen der Einrichtung zuständig.
Wo die App eine kontinuierliche Prüfung durch DAVi (Continuous Compliance) beschreibt, handelt es sich um ein unterstützendes Prüf- und Hinweissystem, das menschliche Freigaben (Human-in-the-Loop) ergänzt, aber nicht ersetzt.
Teil B
Datenschutzerklärung
Ab hier geht es um deine Daten: was wir zählen, wie wir schützen und welche Rechte du hast.
Diesen Bereich anhörenVoice-Over für barrierearmen ZugangKI-StimmeVoice-Over folgt in Kürze.
B1Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen dieser App ist der DAVi Datenschutzpanda Verein, Akazienstraße 3a, 10827 Berlin, vertreten durch den Vorstand Philipp Stelzner und Jan Ulmer. Für Fragen rund um den Datenschutz erreichst du uns unter kontakt@davi.schule.
B2Nutzungsanalyse
Zur Verbesserung des Angebots werten wir aus, welche Seiten und welche Pfade Besucher:innen bei DAVi am häufigsten aufrufen. So verstehen wir, mit welchen Voraussetzungen Schulen und Datenverantwortliche konfrontiert sind, und können Inhalte gezielter aufbereiten.
Diese Auswertung erfolgt so datensparsam wie möglich und dient der Reichweiten- und Nutzungsanalyse sowie der Sicherstellung eines stabilen, sicheren Betriebs. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem verständlichen, sicheren und bedarfsgerechten Angebot; soweit Einwilligungen erforderlich sind, holen wir diese gesondert ein.
Zu präzisieren vor dem Live-Betrieb: konkret erhobene Datenpunkte, eingesetzte Analyse-Werkzeuge, Speicherort, Speicherdauer/Löschfristen sowie die genaue Rechtsgrundlage (berechtigtes Interesse und/oder Einwilligung).
B3Datensicherheit und Prozess-Cockpit
Wir setzen technische und organisatorische Maßnahmen ein, um deine Daten und die geschützte Infrastruktur (Rechenzentrum, Cloud, Backup) zu schützen. Durch eine topologische, weitgehend automatische Erfassung sollen Gefahrenwege im Ernstfall zügig isoliert und identifiziert werden.
Über ein Prozess-Cockpit der DAVi-Integration können Verwaltungsaufgaben, Administration, Allokation sowie Rechteprüfungen und Human-in-the-Loop-Freigaben revisionssicher vorgenommen und gespeichert werden. So entsteht ein sicheres Zentrum, das durch die kontinuierliche Prüfung von DAVi (Continuous Compliance) gestützt wird.
B4Fast-Track-Zertifizierung für App-Hersteller
Wir bieten eine Fast-Track-Zertifizierung für App-Hersteller an. Ziel ist, deren Angaben und Erklärungen möglichst compliant an die äquivalenten Rechte- und Steuerungsbefehle für die Remote-MDM-Steuerung auszurichten und so eine sichere, geprüfte Bereitstellung in der Schulumgebung zu erleichtern.
Zu ergänzen vor dem Live-Betrieb: Kriterien, Prüfobjekte, Ablauf und Ergebnisformat der Fast-Track-Zertifizierung sowie die konkrete Zuordnung zu den Remote-MDM-Rechtebefehlen.
B5Deine Rechte
Dir stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch zu. Erteilte Einwilligungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Der Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
Inhaltlich und presserechtlich verantwortlich
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte und sonstige Inhalte des Online-Angebots davi.schule im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV:
Philipp Stelzner, Jan Ulmer Akazienstraße 3a, 10827 Berlin, Deutschland
Zweck des Online-Angebots
davi.schule ist ein Informations- und Projektangebot des DAVi Datenschutzpanda Verein.
Das Angebot unterstützt Schulen, Behörden und Organisationen dabei, Datenschutz, Datenschutz-Folgenabschätzungen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie digitale Verantwortung verständlich, nachvollziehbar und praktisch umsetzbar zu machen.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Lehrende, Lernende, Eltern, Schulleitungen, Schulträger, Behörden, Organisationen sowie Verantwortungs- und Entscheidungsträger im Bildungsbereich.
Keine Rechtsberatung und keine behördliche Anerkennung
Die Inhalte dieses Online-Angebots dienen der allgemeinen Information, Projektkommunikation, Bildung und Orientierung.
Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall und keine Prüfung durch eine zuständige Behörde, Datenschutzaufsicht, anwaltliche Beratung oder sonstige fachlich zuständige Stelle.
Soweit das Angebot Statusanzeigen, Prüfansichten, Zertifikate, Ampelbewertungen, DSFA-Entwürfe oder technische Umsetzungshinweise enthält, beziehen sich diese auf die jeweils dokumentierten Angaben und den angegebenen Prüfstand. Sie stellen keine behördliche Anerkennung und keine Garantie rechtlicher Konformität dar.
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